Aufträge ·

Zürich: Das Bezirksgericht lehnt die 36-monatige Einigung im 3,2-Millionen-Betrug beim Technopark ab und fordert mindestens fünf Jahre

Das Bezirksgericht von Zürich hat die zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung vereinbarte Strafe von 36 Monaten für einen ehemaligen Projektleiter der Technopark Immobilien AG, der beschuldigt wird, 3,2 Millionen Franken veruntreut zu haben, nicht genehmigt. Der Richter ist der Ansicht, dass…

Bâtiment administratif en réhabilitation, échafaudages et grue de chantier
Symbolbild · öffentliche Bau- und Lieferaufträge

Das Bezirksgericht Zürich hat einen bedeutenden Einschnitt im Fall des Betrugs bei Technopark Immobilien AG gesetzt. In einer am 24. August 2026 erlassenen Entscheidung lehnte der Richter Reto Nuotclà ab, den Plädoyer-Deal zu bestätigen, der eine Strafe von 36 Monaten Haft, davon sieben Monate unbedingte Haft, für einen ehemaligen 43‑jährigen Projektleiter vorsah, der beschuldigt wird, etwa 3,2 Millionen Schweizer Franken zwischen 2018 und 2021 veruntreut zu haben.

Ein Plädoyer-Deal verworfen

Die Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsstraftaten und die Verteidigung hatten sich vor der mündlichen Verhandlung auf eine Strafe von 36 Monaten geeinigt, davon sieben Monate bereits in Untersuchungshaft (Dezember 2021 – März 2022) verbüßt und 29 Monate mit Bewährung für zwei Jahre. Dieser Vorschlag, Ergebnis klassischer Verhandlungen im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens, wurde vom Gericht abgelehnt.

Laut der Neue Zürcher Zeitung erklärte Richter Nuotclà, er könne nicht nachvollziehen, „wie man in diesem Fall nur zu drei Jahren Haft kommen kann“, und fügte hinzu, „bei vergleichbaren Delikten liegt die Strafe bei mindestens fünf Jahren“. Die Akte wurde an die Staatsanwaltschaft zur erneuten Bewertung der Strafe zurückverwiesen, was den Weg für ein ordentlichen Verfahren oder einen neuen, strengeren Strafvorschlag eröffnet.

Ein Betrug von 3,2 Millionen über drei Jahre

Der Angeklagte, ein 43‑jähriger Schweizer, arbeitete seit 2014 bei Technopark Immobilien AG als Bauprojektleiter. 2017 wurde auf seinen Wunsch sein Arbeitsvertrag in ein Vertragsverhältnis umgewandelt, wobei er weiterhin ein Büro im Unternehmen behielt. In diesem Rahmen soll er zwischen 2018 und 2021 überhöhte Rechnungen für Bau- und Betriebsprojekte eingereicht haben, was einen Schaden von geschätzten 3,2 Millionen Franken verursachte.

Die Anklageschrift, 42 Seiten umfassend, wirft ihm nicht nur Berufsbetrug vor, sondern auch zahlreiche Urkundenfälschungen, Geldwäsche und Verstöße gegen das Waffengesetz. Der Mann hat alle ihm zur Last gelegten Taten eingeräumt.

Flucht, falsche Papiere und Wiederaufnahme

Nach seiner Freilassung im März 2022 erlangte der Beschuldigte gefälschte Ausweisdokumente und floh ins Ausland. Er nutzte mindestens neun falsche Identitäten, darunter einen gefälschten österreichischen Diplomatenpass sowie deutsche, österreichische und ukrainische Dokumente. Im Oktober 2024 wurde er in Innsbruck, Österreich, wieder festgenommen, bevor er in die Schweiz ausgeliefert wurde.

Dieses Fluchtepisode, verbunden mit dem massiven Einsatz gefälschter offizieller Dokumente, belastet die Akte erheblich und erklärt teilweise die Strenge der gerichtlichen Bewertung. Die Kombination aus Finanzbetrug, falschen Dokumenten und Verstoß gegen das Waffengesetz stuft die Sache nach Ansicht des Richters in eine Kategorie ein, die eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorsieht.

Die Akte an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen

Die Rückverweisung der Akte an die Staatsanwaltschaft zur „neuen Ausarbeitung“ bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft nun entweder eine schwerere Strafe im Rahmen eines neuen beschleunigten Verfahrens vorschlagen oder ein ordentlichen Verfahren vor dem Gericht beantragen muss. In beiden Fällen hat sich der Spielraum für eine milde Strafe erheblich verkleinert.

Diese Entscheidung erfolgt in einem Kontext, in dem die Schweizer Justiz verstärkt im Fokus steht, wenn es um die Behandlung umfangreicher Wirtschaftsstraftaten und Fälle geht, die Finanzkriminalität mit schweren Straftaten nach dem Strafgesetzbuch verbinden. Das Signal des Bezirksgerichts Zürich könnte die Praxis von Plädoyer-Deals in komplexen Verfahren mit erheblichen Summen und mehrfachen erschwerenden Umständen beeinflussen.

Schlüsselelemente des Betrugsfalls bei Technopark Immobilien AG
Element Detail
Beschuldigter Schweizer, 43 Jahre, ehemaliger Bauprojektleiter / Auftragnehmer des Technopark
Opferunternehmen Technopark Immobilien AG
Behaupteter Schaden 3,2 Millionen CHF
Zeitraum des angeblichen Betrugs 2018–2021
Abgelehnte vereinbarte Strafe 36 Monate, teilweise mit Bewährung (7 Monate unbedingte Haft, 29 Monate mit Bewährung für 2 Jahre)
Gerichtliche Orientierung Mindestens 5 Jahre für vergleichbare Delikte
Verfahrensausgang Akte an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen zur erneuten Bewertung der Strafe
Flucht nach Freilassung 9 falsche Ausweisdokumente verwendet; im Oktober 2024 in Innsbruck wieder festgenommen

Quelle: Neue Zürcher Zeitung

Von Claire Fontanel · veröffentlicht am 27.08.2026

Maschinell aus dem Französischen übersetzt. Maßgeblich ist die französische Fassung. Français